Hackerparagraph
Nachdem die neuen Strafvorschriften zur Bekämpfung von Computerkriminalität in Kraft sind, stellt sich bei mir beim Lesen der Formulierung "Neben Betrieben, Unternehmen und Behörden soll damit künftig auch die private Datenverarbeitung gegen "erhebliche Störungen" geschützt werden." nur die Frage, ob ich Herrn Schäuble als Minister des Inneren und obersten Dienstherren derer, die mit einer Onlinedurchsuchung unbedingt und ungebeten in Computer eindringen wollen, verklagen darf.
Wäre doch eigentlich eine geile Idee.
Wäre doch eigentlich eine geile Idee.
yeow - 11. Aug, 20:38
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